Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inceptum LLC · Stand: 2025

I. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden uneingeschränkte Anwendung auf sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Inceptum LLC (im Folgenden als „Agentur" bezeichnet) und ihren jeweiligen Auftraggebern, die der Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art dienen, unabhängig davon, ob die Leistungen auf digitale, telefonische, persönliche oder anderweitige Weise erbracht werden. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn eine erneute ausdrückliche Bezugnahme auf die AGB im Einzelfall nicht erfolgt.
  2. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern die Agentur ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Ziel dieser AGB ist es, für beide Parteien eine klare, faire und transparente vertragliche Grundlage zu schaffen und Missverständnisse durch präzise Regelungen zu vermeiden.
  4. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
  5. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich aller damit verbundenen Nebenabreden.
  6. Die Agentur richtet ihr Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Auftraggeber bestätigt im Rahmen des Vertragsschlusses, nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu handeln. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB für Verbraucher ist daher nicht vorgesehen.

II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Im Mittelpunkt der von der Agentur angebotenen Dienstleistungen steht die individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmte Planung, Umsetzung und Bereitstellung von Webseiten und digitalen Maßnahmen.
  2. Der konkrete Vertragsgegenstand sowie der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuell unterzeichneten Angebot bzw. der separat geschlossenen Leistungsvereinbarung.
  3. Innerhalb des vertraglich definierten Rahmens steht der Agentur eine eigenständige gestalterische Freiheit zu, um die bestmögliche Lösung zu gewährleisten.
  4. Die Agentur behält sich vor, bestimmte Teilleistungen durch geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen zu erbringen.
  5. Sofern im unterzeichneten Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, bezieht sich ein Auftrag zur Website-Erstellung auf die Entwicklung einer einzelnen Landing Page (Onepager) als individuell entwickelte, statische Website (HTML, CSS, JavaScript), einschließlich der notwendigen Verlinkungen auf Impressum, Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls AGB des Auftraggebers. Die Erstellung weiterer Unterseiten, Webshops, Buchungssysteme oder vergleichbarer Funktionalitäten ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Basisangebots. Sollten vom Auftraggeber gewünschte Features technisch nicht ohne erheblichen Mehraufwand umsetzbar sein, ist die Agentur nicht verpflichtet, diesen Anfragen ohne gesonderte Vergütung nachzukommen.
  6. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Leistungen maßgeblich von Drittanbietern abhängen und die Agentur keinen Einfluss auf Änderungen oder Ausfälle dieser Dienste hat.
  7. Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) umfassen ausschließlich die im individuellen Angebot spezifizierten Maßnahmen. Eine Garantie hinsichtlich konkreter Platzierungen oder Rankings besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
  8. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass durch Änderungen der Suchmaschinen-Algorithmen sowie durch Marktveränderungen die Sichtbarkeit einer Website jederzeit beeinträchtigt werden kann, ohne dass hierdurch eine Haftung der Agentur entsteht.
  9. Leistungen, die nicht ausdrücklich im unterzeichneten Angebot genannt sind, gelten nicht als geschuldeter Vertragsbestandteil. Dazu zählen insbesondere Bildbearbeitung, Audio- und Videoproduktion, Einrichtung von Automatisierungssystemen, Anbindung an Buchungssysteme oder CRM-Systeme sowie Integration von Drittsoftware.
  10. Nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
  11. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als eigenständige Zusatzaufträge und werden nur auf Basis einer separaten Vergütungsvereinbarung erbracht.
  12. Pflege-, Wartungs- und Betreuungsleistungen sind ausschließlich dann geschuldet, wenn ein entsprechender Wartungsvertrag separat abgeschlossen wurde.
  13. Sofern kein Wartungsvertrag besteht, obliegt die fortlaufende Pflege, Aktualisierung und Überwachung der Website vollständig dem Auftraggeber.
  14. Die projektbezogene Kommunikation, insbesondere Feedback, Änderungswünsche und Freigaben, erfolgt bevorzugt über eine eigens eingerichtete WhatsApp-Gruppe. Rechtserhebliche Erklärungen wie Mängelrügen oder Rücktrittserklärungen sind zusätzlich per E-Mail an info@sitebauer.de zu übermitteln. Für weiterführende Klärungen besteht die Möglichkeit, Videocalls zu vereinbaren.

III. Leistungen Dritter

  1. Im Rahmen der Projektumsetzung kooperiert die Agentur in bestimmten Leistungsbereichen mit spezialisierten Drittanbietern.
  2. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Leistungen von Drittanbietern – wie Hosting, Domainregistrierung, Lizenzierung von Software oder Plugins, Nutzung von Schriften oder Stockmaterial – nicht Bestandteil der durch die Agentur geschuldeten Leistung und vollständig vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu tragen.
  3. Die in Anspruch genommenen Drittleistungen unterliegen ausschließlich den AGB der jeweiligen Drittanbieter, auf deren Ausgestaltung oder Änderungen die Agentur keinen Einfluss hat.
  4. Erfolgt die Beauftragung von Drittleistungen durch die Agentur, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit Drittleistungen entstehenden Kosten vollständig und fristgerecht zu übernehmen. Für durch Dritte verursachte Verzögerungen, Mängel oder Ausfälle übernimmt die Agentur keine Haftung.

IV. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsbeginn

  1. Die von der Agentur erstellten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein wirksamer Vertragsschluss kommt ausschließlich durch schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers und deren Bestätigung durch die Agentur in Form einer schriftlichen Zusage oder durch Ausstellung einer entsprechenden Rechnung zustande.
  2. Die Angebotserstellung basiert auf einer strukturierten Bedarfserhebung und dient der Herstellung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage.
  3. Nebenabreden, Ergänzungen oder Modifikationen, die nicht schriftlich festgehalten und ausdrücklich bestätigt wurden, entfalten keine rechtliche Wirkung.
  4. Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, insbesondere infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder technischer Ausfälle, ruhen sämtliche Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Leistungshindernisses, ohne dass Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche entstehen.
  5. Der Beginn der Projektumsetzung setzt voraus, dass alle für den Projektstart erforderlichen Grundlagen vollständig geklärt wurden.
  6. Die Agentur behält sich das Recht vor, den Projektbeginn aufzuschieben, sofern zum vereinbarten Zeitpunkt wesentliche Informationen oder Unterlagen seitens des Auftraggebers noch ausstehen. Dadurch entstehende Verzögerungen führen zu einer automatischen Anpassung der vereinbarten Fristen.
  7. Für den Fall, dass der Vertrag die Erstellung einer Website zum Gegenstand hat, stellt die Agentur dem Auftraggeber einen strukturierten Fragebogen zur Verfügung. Dieser ist binnen sieben (7) Kalendertagen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und der Agentur zu übermitteln. Nach Durchführung des Eröffnungsgesprächs ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche erforderlichen Materialien – insbesondere Bilder, Zugangsdaten, Impressum und Datenschutzbestimmungen – innerhalb von sieben (7) Kalendertagen bereitzustellen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ist die Agentur berechtigt, den Projektstart mit den vorhandenen Materialien einzuleiten oder den Beginn bis zur vollständigen Bereitstellung zu verschieben.

V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Die Agentur ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben zu verlassen.
  2. Verzögerungen, die auf verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Bereitstellung von Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum der verursachten Verzögerung.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche übermittelten Entwürfe, Texte und Designs innerhalb der vereinbarten Fristen zu prüfen und schriftlich freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen.

VI. Abnahme

  1. Die Abnahme markiert den formalen Abschluss des Leistungsprozesses. Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die erbrachte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere den bereitgestellten Website-Entwurf – unverzüglich nach Übermittlung zu prüfen. Erkennbare Mängel sind innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen schriftlich zu rügen. Bleibt eine Rückmeldung innerhalb dieser Frist aus, gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.
  3. Sämtliche nach erfolgter Abnahme geäußerten Änderungs- oder Erweiterungswünsche gelten als neue, gesondert zu beauftragende Leistungen. Ein Anspruch auf unentgeltliche Nacharbeit besteht in diesem Fall ausdrücklich nicht.

VII. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuell unterzeichneten Angebot bzw. der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
  2. Sämtliche vereinbarten Entgelte verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen und fristgerechten Zahlung des vereinbarten Honorars. Skonti, Rabatte oder sonstige Abzüge sind ausschließlich bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  4. Leistungen, die den vereinbarten Umfang überschreiten, gelten als gesonderte Leistungen und sind nicht Teil der vertraglich fixierten Vergütung. Für Sonderleistungen bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  5. Sämtliche Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht abweichende Zahlungsziele vereinbart wurden, unmittelbar nach Zugang zur Zahlung fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen sowie weitere vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen.

VIII. Änderungswünsche und Korrekturen

  1. Änderungswünsche des Auftraggebers werden berücksichtigt, soweit sie sich innerhalb der vertraglich vereinbarten Anzahl an Korrekturschleifen bewegen.
  2. Über die vereinbarte Anzahl hinausgehende Änderungsbegehren sind nicht mehr von der vertraglichen Vergütung umfasst und können nur gegen gesonderte Vergütung durchgeführt werden.
  3. Die Agentur ist berechtigt, jede Änderung, die über den gemeinsam definierten Leistungsrahmen hinausgeht, als neue Beauftragung zu werten. Mehrkosten und Fristverlängerungen sind dem Auftraggeber im Vorfeld offenzulegen.
  4. Der Prozess der Website-Erstellung erfolgt in einem vierphasigen Ablaufmodell:

Phase 1 — Bereitstellung der Materialien

Der Auftraggeber stellt sämtliche erforderlichen Unterlagen bereit: Zugangsdaten, Bildmaterialien, Textinhalte, Unternehmensinformationen und Leistungsbeschreibungen. Verzögerungen in der Übermittlung können den Projektablauf verschieben, ohne dass Ansprüche gegenüber der Agentur entstehen.

Phase 2 — Konzeptentwicklung und Entwurfspräsentation

Auf Grundlage der übermittelten Materialien erarbeitet die Agentur ein bis zwei konzeptionelle Entwürfe der Website. Nach gemeinsamer Besprechung und Freigabe gelten Struktur, Layout und inhaltliche Ausrichtung als verbindlich festgelegt. Nachträgliche Änderungen an der Grundstruktur bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Phase 3 — Finalisierung von Design und Texten

In dieser Phase erfolgt die detaillierte gestalterische Ausarbeitung sowie die inhaltliche Finalisierung sämtlicher Texte. Textentwürfe werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe übermittelt. Nach Freigabe sind weitere Änderungen ausgeschlossen und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

Phase 4 — Technische Implementierung und mobile Optimierung

Die Website wird technisch vollständig eingerichtet, für verschiedene Endgeräte optimiert und auf Funktionalität, Performance und Darstellung überprüft. Diese Phase markiert den Übergang zur produktiven Nutzung.

Ein Rückschritt in eine bereits abgeschlossene Phase ist grundsätzlich ausgeschlossen. Als Rückschritt gilt insbesondere die Änderung von Texten oder Design nach deren Freigabe. In einem solchen Fall erfolgt die Abrechnung auf Grundlage des tatsächlichen Mehraufwandes, mindestens jedoch in Höhe von 300 € netto.

IX. Rücktritt, Annahmeverzug und Pönale

  1. Diese Bestimmungen regeln den Fall von Rücktritten, Verzögerungen und Störungen der vertraglich vorausgesetzten Mitwirkung des Auftraggebers.
  2. Tritt der Auftraggeber nach erfolgtem Vertragsabschluss, jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, einseitig vom Vertrag zurück, verpflichtet er sich zur Zahlung einer pauschalierten Stornogebühr in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtsumme, fällig binnen sieben (7) Kalendertagen ab Zugang der Rücktrittserklärung.
  3. Sobald die Agentur nachweislich mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat, ist ein Rücktritt ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte vorliegen. Ein dennoch erklärter Rücktritt berechtigt die Agentur zur Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Bei Kündigung nach Abschluss der Konzeptfreigabe (Phase 2), jedoch vor Abschluss der Textfreigabe (Phase 3), beträgt die Gesamtvergütungspflicht 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Bei Kündigung nach Abschluss der Textfreigabe beträgt sie 90 %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich ein abweichendes Rücktrittsrecht samt Rückzahlungsverpflichtung schriftlich vereinbart.
  5. Kommt es infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers zu einer Verzögerung von mehr als drei (3) aufeinanderfolgenden Wochen, ist die Agentur berechtigt, eine pauschale Wiedereinarbeitungsgebühr von 300 € netto zu verlangen.
  6. Verstreicht eine von der Agentur gesetzte Nachfrist zur Nachholung unterlassener Mitwirkungshandlungen fruchtlos, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
  7. Werden wesentliche Mitwirkungspflichten nicht innerhalb der vereinbarten Fristen erfüllt, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder mit Platzhalterinhalten zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen finaler Inhalte gilt als gesondert zu vergütende Zusatzleistung.
  8. Im Fall eines Annahmeverzugs kann die Agentur projektbezogene Deadlines angemessen verschieben, wobei der Vergütungsanspruch unberührt bleibt.

X. Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Entrichtung der vereinbarten Vergütung und nach ordnungsgemäßer Abnahme räumt die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, inhaltlich und räumlich auf den vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Leistungen ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Verwendung im Rahmen des konkret vereinbarten Projektes. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar, mit Ausnahme einer Übertragung im Rahmen eines vollständigen Unternehmensverkaufs, sofern die Agentur unverzüglich schriftlich informiert wird.
  2. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an allen von der Agentur entwickelten Designs, Layouts, Inhalten und Quellcodes verbleiben, sofern keine gesonderte schriftliche Übertragung vereinbart wurde, bei der Agentur.
  3. Für im Projekt eingesetzte Drittkomponenten (Templates, Plugins, Schriften, Stockfotos etc.) gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die uneingeschränkte Nutzbarkeit solcher Drittinhalte außerhalb des vereinbarten Projektkontexts.
  4. Die Agentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen in anonymisierter oder – mit Zustimmung des Auftraggebers – namentlich gekennzeichneter Form für eigene Werbezwecke zu verwenden (z. B. als Referenz auf der eigenen Website oder auf Social Media), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

XI. Haftung und Gewährleistung

  1. Die Agentur verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen mit der nach dem Stand der Technik gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Eine absolute Fehlerfreiheit digitaler Dienstleistungen kann systembedingt nicht zugesichert werden.
  2. Nach erfolgter finaler Abnahme liegt die alleinige inhaltliche, technische und rechtliche Verantwortung für Betrieb, Pflege und Wartung der Website beim Auftraggeber. Dieser verpflichtet sich zur eigenständigen Durchführung sicherheitsrelevanter Maßnahmen (z. B. Backups, Updates).
  3. Für Schäden, die auf eigenmächtige Eingriffe, nachträgliche Änderungen oder die Installation externer Plugins durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, übernimmt die Agentur keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht.
  4. Die Haftung der Agentur für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die im Vertrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden oder Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  5. Die rechtliche Überprüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten oder verwendeten Inhalte – insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Impressum, Cookie-Hinweisen oder AGB – obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Die Agentur übernimmt in diesem Zusammenhang keine Rechtsberatung und keine Haftung.
  6. Die Gewährleistung für sämtliche von der Agentur erbrachten Leistungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

XII. Datenschutz

  1. Der Schutz personenbezogener Daten hat für die Agentur oberste Priorität. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragsanbahnung und -erfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unter Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Dauer der Vertragserfüllung sowie darüber hinaus für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere gemäß HGB und AO) gespeichert und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht.
  3. Die Agentur trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
  4. Sofern die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
  5. Die projektbezogene Kommunikation erfolgt unter anderem über den Dienst WhatsApp (Meta Platforms Ireland Ltd.). Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass hierbei eine Datenübermittlung in Drittstaaten (insbesondere die USA) stattfinden kann. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung des Auftraggebers, die durch die aktive Teilnahme an der WhatsApp-Kommunikation erteilt wird. Der Auftraggeber kann die Einwilligung jederzeit widerrufen; in diesem Fall erfolgt die weitere Kommunikation ausschließlich per E-Mail.
  6. Dem Auftraggeber stehen die Betroffenenrechte gemäß DSGVO zu, insbesondere Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch (Art. 21). Diese Rechte können durch schriftliche Mitteilung an info@sitebauer.de geltend gemacht werden. Darüber hinaus besteht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörde.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der Agentur entweder der Sitz der Agentur oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers in Deutschland.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.